Marin

Edelmetallhandel - Goldankauf - Pfandleihhaus

Inh.: Hans-Joachim Marin

Obertorstraße 14, 31675 Bückeburg   |   Telefon: 0 57 22 - 90 17 75 0   |   Mo. - Fr. 09:00 - 17:00 Uhr

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Anbieter, der Firma Marin Edelmetallhandel und deren Kunden, nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2. Zustandekommen eines Kaufvertrages
Der Verkäufer kann die Ware persönlich im Ladengeschäft des Anbieters zum Ankauf vorlegen oder die Ware per Postversand an den Verkäufer übermitteln. Der Verkäufer erklärt, zur Zeit der Vorlage bei dem Anbieter bzw. der Übersendung der Ware an den Anbieter volljährig, voll geschäftsfähig und verfügungsberechtigt in Bezug auf die Ware zu sein. Er erklärt weiterhin, dass die Ware nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Postsendungen muss das zutreffend ausgefüllte Begleitschreiben beigelegt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, hier ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie der Art und Menge der Waren zu tätigen. Ein entsprechendes Begleitschreiben wird auf der Homepage www.marin.de zum Herunterladen bereitgestellt. Wertsendungen erfolgen ausschließlich auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko des Verkäufers. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Wertgegenstände werden von dem Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Nach Begutachtung der persönlich vorgelegten oder dem Anbieter zugesandten Gegenstände und der Ermittlung des aktuellen Wertes wird dem Verkäufer bei Interesse an einem Ankauf ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Bei einem persönlichen Ankauf im Ladengeschäft des Anbieters hat das Angebot nur Gültigkeit für den sofortigen Verkauf. Bei Wertsendungen kommt der Kaufvertrag durch fernmündliche und schriftlich zu bestätigende Annahme des Angebots seitens des Verkäufers zustande. Das Angebot des Anbieters hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Anschließend behält sich der Anbieter vor, das Angebot anzupassen. Der Ankaufspreis wird von dem Anbieter in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss an die vom Verkäufer angegebene Bankverbindung bzw. Zahlungsadresse ausgekehrt. Bewertungsgrundlage für das Angebot bei Wertsendungen / Postsendungen ist der unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Ankaufspreis bei Wareneingang der Sendungen des Anbieters in dessen Geschäftsräumen. Der jeweilige Ankaufspreis wird bei Wareneingang mit Uhrzeit festgehalten. Die aktuellen Ankaufspreise sind auf der Website des Anbieters unter folgender URL abrufbar: www.marin.de. Edelsteine / Halbedelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Der Anbieter empfiehlt, vor Einsendung der Ware sämtliche Edel bzw. Halbedelsteine zu entfernen. Edelsteine bzw. Halbedelsteine, die sich noch an/in der eingelieferten Ware befinden, werden mit dem Edelmetall zusammen eingeschmolzen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers kann der Anbieter diese von der Ware ablösen und sie dem Verkäufer übersenden, soweit dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Der Wunsch muss bereits bei der Warenanlieferung auf dem Begleitschreiben vermerkt sein. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eventuell beim Auslösen der Edel- bzw. Halbedelsteine entstehende Schäden oder deren vollständige Zerstörung. Ist der Verkäufer Unternehmer, muss dies dem Anbieter gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der gewerbliche Verkäufer dem Anbieter eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch den Anbieter vorgenommen. Sollte wider Erwarten keine Übereinkunft zustande kommen oder aber eine Angebotsabgabe aus anderen Gründen nicht möglich sein, wird der Anbieter den/die Artikel auf Kosten des Verkäufers an die genannte Anschrift zurückschicken. Es besteht keine Ankaufsverpflichtung des Anbieters. Der Vertragstext wird von dem Käufer nicht gespeichert. Gespeichert werden jedoch die Angebotsbestätigung sowie das vom Verkäufer verschickte Begleitschreiben. Derzeit ist ein Vertragsschluss nur in deutscher Sprache möglich.

§ 3 Begutachtung der Ware
Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der von ihm übersandten bzw. vorgelegten Gegenstände. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung der Gegenstände wird durch den Verkäufer gestattet, soweit dies zur Ermittlung des Gold- bzw. Edelmetall-Wertes nötig ist. Zur Prüfung der Echtheit und der Feststellung des exakten Gewichts kann es vorkommen, dass die Ware angefeilt, angebohrt oder geöffnet wird. Auch Verfärbungen durch den Einsatz von Säure sind möglich. Die teilweise oder vollständige Zerstörung der Gegenstände des Verkäufers begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Zahlung von Schadensersatz, wenn die Zerstörung zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Soweit die Wertsendung aus Positionen besteht, die nicht vom Anbieter angekauft werden, kann der Anbieter eine Rücksendegebühr verlangen, die dem Versicherungswert entspricht. In dieser sind dann die Rückführungskosten (Postdienstleister) und auch die Kosten für das Verpackungsmaterial enthalten. Soweit einzelne Teile einer Wertsendung nicht angekauft werden, wird die Rücksendegebühr mit dem Ankaufspreis für die angekauften Waren verrechnet.

§ 4 Mängel
Der Anbieter wird dem Verkäufer eventuelle Transportschäden an den zugesandten Gegenständen unverzüglich nach Kenntnisnahme mitteilen, so dass der Verkäufer eine entsprechende Schadensmeldung beim Versandunternehmen durchführen kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in den Geschäftsräumen des Anbieters begutachtet bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Bei von den Angaben im Begleitschreiben abweichenden Wertsendungen wird der Anbieter den Verkäufer kontaktieren. Dem Anbieter steht das Recht zu, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

§ 5 Rücksendung
Bei der Rücksendung der Ware an den Verkäufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald der Anbieter die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben hat. Nach Erhalt der Rücksendung ist der Verkäufer verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 6 (Kein) Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht auch dann, wenn zwischen Anbieter und Verkäufer ein Fernabsatzvertrag zustande kommen und es sich bei dem Verkäufer um einen Verbraucher handeln sollte, kein Widerrufsrecht.

§ 7. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit.

§ 8 Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung hinsichtlich der angekauften Gegenstände erfolgt mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Anbieter an den Verkäufer.

§ 9 Geldwäschegesetz
Nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) ist gegebenenfalls eine persönliche Identifikation des Verkäufers mittels gültigen Ausweisdokumenten notwendig.

§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit herrührt.

§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Zusendungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Bückeburg.

§ 13 Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.